Für besseres Wohnen & Arbeiten

Herzlich willkommen bei Ihren Experten für Energiekonzepte für Gebäude

Im Fokus unserer Energiekonzepte stehen das Erarbeiten von Entscheidungsgrundlagen für die wirtschaftlich sinnvolle und nachhaltige energetische Sanierung von Gebäuden sowie die Entwicklung energetischer Teil- und Gesamtkonzepte für Neu-bauten.

 

Unsere Energiekonzepte umfassen die gesamte Leistungskette – von der Erfassung des Ist-Zustands bis hin zur Qualitätssicherung – und beinhalten die Gegenüberstellung von Kosten und Nutzen, Lebenszeitanalysen, die Bewertung der Investitions- und Folgekosten sowie nichtmonetäre Gesichtspunkte wie Raum-klimaqualität, Umweltrelevanz und Marketing.

Wir sind mit der Entwicklung energetischer Teil- und Gesamtkonzepte für Neubauten ebenso vertraut wie mit der wirtschaftlich sinnvollen und nachhaltigen energetischen Sanierung von Bestandsbauten. Unser Portfolio schließt Passivhaus-konstruktionen, Konstruktionen im Bereich von Denkmalpflege und Sanierungen sowie innovative Anlagentechnik ein (z.B. Lüftungsanlagen, Bauteilkühlung, Kraft-Wärme-Kopplung, Cool-PV, Absorptionskältemaschine etc.). Die Komplexität unserer Berechnungen reicht von der groben Einschätzung über monatliche Bilanzen nach DIN 4108 bis hin zu dynamischen Simulationen


E K G Ing.-Büro Kruft GmbH – Energie Konzepte für Gebäude


Die Firma EKG wurde 2004 in Würzburg gegründet. Heute verfügt EKG über drei Standorte in München, Würzburg und Oldenburg (Niedersachsen) und ist Mitglied im bdNET, dem Kompetenznetzwerk aus spezialisierten Ingenieuren für integrale Gebäudeplanung.

 

Seit Oktober 2021 firmiert die Firma EKG als E K G Ing.-Büro Kruft GmbH der beiden Partner Arne Kruft und Esther Achtermann.

Geleitet wird das Büro von Dipl.-Ing. Arne Kruft, Hauptgesellschafter und Geschäftsführer der E K G Ing.-Büro Kruft GmbH, freier Architekt und staatlich anerkannter Energieberater, Vorstand für Technik und Weiterbildung im GIH Bundesverband, Dozent an den Handwerkskammern Würzburg und München, der HTW Berlin und FH Biberach sowie Vorsitzender der Energieagentur Unterfranken e.V.

 

Esther Achtermann ist Mitgesellschafterin und Prokuristin der E K G Ing.-Büro Kruft GmbH, Dipl.-Ing. für Architektur, staatlich anerkannte Energieberaterin sowie Spezialistin im Bereich Projektsteuerung kFW- / BEG-Förderungen für Nichtwohn gebäude.

 

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News & Infos


Energiespar-Ratgeber von Verivox

24.04.2023

Bauherren und Verbrauchern möchten wir den Energiespar-Ratgeber von Verivox vorstellen. Dieser liefert Ihnen bei Bedarf nützliche Tipps, wie Sie zum Beispiel

  • durch energetische Sanierungen und energieeffiziente Geräte Strom sparen können,
  • energiesparend heizen und kochen können oder
  • Warmwasser sparen können

Zudem finden Eltern hier Hinweise zu kindgerechten Erklärungen rund um die Themen 'Energie & Energiesparen'.

 

Hier geht es zum Energiespar-Ratgeber von Verivox.


Förderung zur energieeffizienten Sanierung von Gebäuden

12.1.2023

Am 1. Januar 2023 sind die neuen Förderrichtlinien, die am 30. Dezember 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden, in Kraft getreten. Davon betroffen sind Förderanträge ab 2023.

 

Wesentliche Änderungen sind die wieder eingeführte Förderung von Materialkosten, die in Eigenleistungen ausgeführt werden, die Förderung provisorischer Heizungen, im Fall von defekten Heizungen, die ausgetauscht werden sollen. Der erforderliche Anteil erneuerbarer Energien bei Effizienzgebäudeförderungen und der Förderung eines Heizungsaustausches steigt von 55% auf 65%. Es gibt einige Detailanpassungen die Heizungsförderungen betreffend. Ein Worst Performing Building-Bonus (WPB-Bonus) wird in Höhe von 10% für die Sanierung von Gebäuden in besonders schlechtem energetischem Zustand zu einem Effizienzhaus 70 oder besser zusätzlich zur Effizienzhausförderung gewährt. Neu eingeführt wird ein Bonus für die serielle Sanierung bei Erreichung eines Effizienzhauses 55 oder 40 in Höhe von 15%. Das betrifft Sanierungen unter Verwendung von vorgefertigten Fassaden- bzw. Dachelementen und deren Montage an bestehende Gebäude. Nicht mehr gefördert werden Kosten für PV-Anlagen und Stromspeicher im Zuge energetischer Sanierung, weil diese ab 1. Januar durch bessere EEG-Bedingungen und Steuererleichterungen begünstigt werden.

  

Weitere Informationen finden Sie hier.


Informationen für Unternehmen

12.1.2023

Auf der KfW-Website können sich unsere Unternehmenskund*Innen schnell und umfassend über die gewerbliche Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) informieren. Die BEG-Fördermöglichkeiten werden praxisnah und anschaulich anhand von Rechenbeispielen und Erklärvideos erläutert. Hier gelangen Sie zur KfW-Website zur neuen gewerblichen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

 

Mit einem geförderten Energieaudit für Unternehmen, die nicht in die Auditpflicht fallen, können Energieeffizienzmaßnahmen in den Bereichen Produktionsprozesse und –anlagen, Querschnittstechnologien und Transport wie auch allgemein das Nutzerverhalten erarbeitet werden und ergänzend oder alternativ kann für die Sanierung oder den Neubau eines Nichtwohngebäudes eine Energieberatung erfolgen, bei der die energieeffiziente Ausführung der Gebäudehülle und Anlagentechnik sowie Fördermöglichkeiten dargestellt werden. Diese Beratungen werden vom BAFA mit bis zu 80% bezuschusst.

 

Weitere Informationen finden Sie unter bafa.de.


Förderung von Neubauten

12.1.2023

2022 wurde die Förderlandschaft vor allem im Neubau immer wieder angepasst. Diese sind im Rahmen der BEG nur als Effizienzhäuser mit einem Nachhaltigkeitssiegel förderfähig. Ein Neustart der Förderung für Neubauten ist ab dem 1.3.2023 geplant, Neubauten werden dann über eine neue Richtlinie gefördert. Bis dahin sind Neubauten weiter als Kreditvariante + Tilgungszuschuss durch die KfW förderfähig. So wird ein nahtloser Übergang der Neubauförderung gewährleistet. Die Anforderungen der aktuellen Förderung von Neubauten wurden im Bezug auf das Nachhaltigkeitssiegel zum Jahreswechsel angepasst. Bisher bestehende Siegelvarianten wurden auf zwei Varianten reduziert. Neben einigen Detailanpassungen, kann anhand neuer „LCA-Klassen von Nichtwohngebäuden“ geprüft werden, ob für die vorgesehenen Nutzungen eine Vergabe des QNG-Siegels möglich ist. Mischnutzungen in Nichtwohngebäuden können klarer eingestuft werden.